1.          ALLGEMEINES

1.1.       Den Verträgen der Firma BuchPartner GmbH liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Es gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nicht.

1.2.       Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist beschränkt auf Verträge mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches in der jeweiligen Fassung.

1.3.       Mit der Annahme der Ware bestätigt unser Vertragspartner, dass er von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und erklärt sich damit einverstanden, dass sie als Grundlage aller Geschäfte gelten.

2.          UMSATZSTEUER

2.1.       Unsere Verkaufspreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.          LIEFERUNG

3.1.       Die Lieferung der Waren erfolgt durch Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

3.2.       Dem Vertragspartner wird die Möglichkeit eingeräumt, bei Abschluss des Vertrages die gewünschte Versandart, den Bestimmungsort oder den Postort zu bestimmen.

3.2.1.   Verzichtet der Käufer auf diese Angabe oder unterlässt er es, eine entsprechende Bestimmung bis zum Zeitpunkt, in dem die Firma BuchPartner GmbH die Ware versandfertig bereitgestellt hat, zu treffen, so bestimmt die Firma BuchPartner GmbH die Art und Weise des Versandes nach billigem Ermessen.

3.3.       Der Vertragspartner ist in jedem Fall verpflichtet, für die Versicherung der Ware selbst Sorge zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Firma BuchPartner GmbH die Lieferung selbst vornimmt.

3.4.       Unsere Lieferungen erfolgen im Rahmen vereinbarter Fristen. Ist keine Lieferfrist vereinbart, so erfolgen Lieferungen nach angemessener Frist im Rahmen der geschäftlichen Möglichkeiten der Firma BuchPartner GmbH.

3.5.       Kommt die Firma BuchPartner GmbH mit der Lieferung oder der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt in Verzug, hat der Vertragspartner eine Nachfrist zur Bewirkung der Leistung von 2 Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.6.       Kann die rechtzeitige Lieferung aufgrund von Umständen nicht erfolgen, die von der Firma BuchPartner GmbH nicht zu vertreten sind, so ist die Firma BuchPartner GmbH berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern und verpflichtet, den Vertragspartner hiervon unverzüglich zu unterrichten.

3.7.       Ist aufgrund eines Umstandes, der nach Abschluss des Vertrages eintritt und den die Firma BuchPartner GmbH nicht zu vertreten hat, die vertragsgemäß geschuldete Leistung nicht mehr verfügbar, ist die Firma BuchPartner GmbH zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Firma BuchPartner GmbH den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich erstattet.

3.8.       Die Firma BuchPartner GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Firma BuchPartner GmbH den Vertragspartner hierüber zuvor in Kenntnis setzt und dieser nicht ausdrücklich widerspricht.

3.9.        Erfüllt die Firma BuchPartner GmbH ihre Leistungspflicht vertragsgemäß, so kann der Vertragspartner die Waren aus der ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferung nur zurückgeben, wenn die Firma BuchPartner GmbH die Rücksendung bewilligt. Der Vertragspartner hat die Kosten zu tragen.

  4.           EIGENTUMSVORBEHALT

  4.1.        Alle von der Firma BuchPartner GmbH gelieferten Waren einschließlich Verpackung bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der ihr aufgrund des Vertrages zustehenden Geldforderungen ihr Eigentum.

  4.2.        Erfolgt durch Dritte ein Zugriff auf die noch im Eigentum der Firma BuchPartner GmbH stehenden Waren, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Vertragspartner den Dritten sogleich auf das Eigentum der Firma BuchPartner GmbH hinzuweisen und sie über den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe sämtlicher Unterlagen sofort zu unterrichten.

  4.3.        Der Vertragspartner trägt die Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederherbeischaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind.

  4.4.        Der Vertragspartner ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs über die gelieferte Ware zu verfügen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nicht sicherungsübereignet werden.

  4.5.        Im Falle der Veräußerung der noch unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche der Firma BuchPartner GmbH aus der Geschäftsverbindung an die Firma BuchPartner GmbH ab. Übersteigt der Wert der der Firma BuchPartner GmbH gegebenen Sicherungen deren Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist die Firma BuchPartner GmbH auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Diese Forderungsabtretung erlischt bei vollständiger Bezahlung der Ware.         

5.            ZAHLUNGEN

5.1.         Rechnungen der Firma BuchPartner GmbH gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

5.2.         Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.

5.3.         Eine Abtretung oder eine Übertragung von Forderungen jeglicher Art, auch Forderungen gegen die BuchPartner GmbH, sind grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Fa. BuchPartner GmbH zulässig.

5.4.         Im Falle von Mängelrügen hat der Vertragspartner nicht das Recht, die Zahlung der Rechnung bis zur Behebung des Mangels aufzuschieben. Dies gilt nicht bei groben Vertragsverletzungen der Firma BuchPartner GmbH, insbesondere wenn der überwiegende Teil der Lieferung mangelhaft ist.

5.5.         Bei Gewährung von Zahlungszielen wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Vertragspartner mit einem Teil der Summe länger als 10 Tage im Rückstand ist.

5.6.         Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Vertragspartner bei der Vornahme von Zahlungen bestimmt, dass der Betrag zur Begleichung der jeweils ältesten fälligen Forderung zuzüglich aufgelaufener Zinsen verwendet werden soll.

  5.7.        Die Firma BuchPartner GmbH beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Vertragspartners die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

   5.8.        Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter der Bedingung angenommen, dass die Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen vom Vertragspartner erstattet werden. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten werden nicht angenommen. Hat der Vertragspartner mehrere Wechsel gegeben und geht einer dieser Wechsel zu Protest, so werden alle Forderungen, die dem Wechsel zugrunde liegen sofort fällig. Die Wechsel werden hiernach Zug um Zug zurückerstattet.

   6.            ZAHLUNGSVERZUG

   6.1.         Nach Eintritt der Fälligkeit werden die Rechnungsbeträge mit 8% über dem Basiszinssatz verzinst.

   6.2.         Kann die Firma BuchPartner GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen, so wird dieser Zinssatz in Anrechnung gebracht.

   6.3.         Solange sich der Vertragspartner mit Zahlungen von Rechnungsbeträgen sowie den hieraus folgenden Verzugszinsen in Verzug befindet, ist die Firma BuchPartner GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Dies gilt nicht im Falle von Ziffer 5.4. Satz 2.

   6.4.         Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung im Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Firma BuchPartner GmbH für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Lieferung der Ware verlangen.

   7.            MÄNGELRÜGEN

   7.1.         Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, ob Mängel vorliegen, ob eine andere als vereinbarte Ware geliefert wurde oder die vereinbarte Menge über- oder unterschritten wurde.

   7.2.        Mängelrügen im Sinne der Ziffer 7.1. können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.

   7.3.        Zeigt sich ein Mangel, der bei der sofortigen Untersuchung nicht erkennbar war, später, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Mangel unverzüglich nach der Entdeckung der Firma BuchPartner GmbH anzuzeigen.

   7.4.         Weist die gelieferte Ware einen Mangel auf und ist dieser Mangel ordnungsgemäß gerügt, kann der Vertragspartner nach Erfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Firma BuchPartner GmbH kann die Beseitigung des Mangels der Ware verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auf die Ersatzlieferung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner zurückgegriffen werden kann. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung hat der Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

   7.5.        Der Anspruch des Vertragspartners auf Nacherfüllung besteht nicht, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel der Ware kannte oder ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die Firma BuchPartner GmbH kann sich auf die Klauseln 7.4. und 7.5. nicht berufen, wenn die Firma BuchPartner GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

   8.            ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

   8.1.         Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag zwischen den Parteien ist Darmstadt.

   8.2.        Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Darmstadt.